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Haftpflicht
Pferdehaftpflicht
Wer sein Geld im Schlaf verdienen will, der darf kein Träumer sein!
 

  • es kommt zu einem Reit- und Kutschunfall

  • ein Unglücksfall bei der Teilnahme an reitsportlichen Veranstaltungen (keine Rennen)

  • Ihr Pferd führt einen Flurschaden herbei

  • ein Fremdreiter stürzt und verletzt sich

  • Ihr Pferd vollführt einen ungewollten Deckakt

  • Ihr Pferd beschädigt einen gemieteten/geliehenen Pferdeanhänger

Kontakt
Joachim Pape
Am Hagenblech 1
59955 Winterberg
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