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Bauleistung
Wer sein Geld im Schlaf verdienen will, der darf kein Träumer sein!

Auf jeden Fall richtet sich die Versicherungssumme nach der vertraglich festgelegten Bausumme aller Bauleistungen.
 

  • Die Bausumme entspricht den Gesamtbaukosten und wird ermittelt aus der Summe aller Lohnkosten + den Neuwert aller gelieferten Baumaterialien!

  • Grundstücks-, Erschließungs- und Baunebenkosten, z.B. Architekten- und Ingenieurleistungen, werden nicht mit berücksichtigt.

  • Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich nach der Bausumme.

  • Ein Selbstbehalt als Festbetrag, in der Regel 250,00 Euro je Schadensfall, kann vereinbart werden.

Tipp: Eine prozentuale Selbstbeteiligung sollte im Versicherungsvertrag nicht festgelegt werden! Bei einem größeren Schaden können so schnell 30.000, 40.000 Euro... für Sie als Selbstbeteiligung erreicht werden!
 

Im Schadensfall werden alle Kosten erstattet, die für die Wiederherstellung des Baus vor Eintritt des Schadens aufgewendet werden müssen.

Kontakt
Joachim Pape
Renauweg 14
59955 Winterberg
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